Handyschränke für Schulen
Handyschränke für Schulen – sichere Aufbewahrung bei Handyverbot und im Schulalltag
Mehr dazu lesen Sie auch in diesem Blogpost.
Unsere Lösungen im Überblick
Handyschränke für Klassenräume
- Zentralrahmen ermöglicht gleichzeitiges Verschließen von Smartphones (z.B. Klassensatz)
- für bis zu 30 Geräte
- 2 feste Fachböden
- Ablagen aus anthrazitfarbenem, elektrostatischen Schaum
- abschließbar, zur Wandmontage
- in 17 verschiedenen RAL-Farben erhältlich
- Maße (H x B x T): 400 x 450 x 250 mm
Handyschränke mit Einzelfächern
- einzeln abschließbar, ideal für Schulflure und Eingangsbereiche
- optimal für Smartphones und kleine Wertgegenstände
- extra stabiles 1,5 - 2 mm Stahlblech
- verschiedene Modelle für bis zu 90 Geräte
- stehend oder hängend
- in 7 verschiedenen RAL-Farben und optional mit Strukturbeschichtung erhältlich
- optional mit Plexiglastüren
- Maße variieren je nach Anzahl der Fächer
Wertfächer M
- einzeln abschließbar, ideal für Schulflure und Eingangsbereiche
- Innenmaß je Fach (H x B x T) 171,5 x 189,5 x 300 mm
- optimal für Smartphones und andere Wertgegenstände, dabei etwas geräumiger als Handyschränke mit Einzelfächern
- je Schrank bis zu 25 Fächer möglich
- zur Wandmontage
- in 17 verschiedenen RAL-Farben erhältlich (Korpus und Türen in unterschiedlichen Farben wählbar)
- Höhe: 1090 mm, Breite variiert je nach Fachanzahl, Tiefe 300 mm
Laptopschränke
- Stauraum für 30 Laptops, Tablets oder Smartphones
- Türen aus 1,5 mm Qualitätsstahlblech mit Verstärkungsprofil
- einzeln abschließbar
- verschiedene Schlösser wählbar
- mit und ohne Schrägdach erhältlich
Rechtlicher Hintergrund: Handyverbot an Schulen – was ist erlaubt?
Das Thema Handyverbot an Schulen wird in Deutschland zunehmend ernst genommen – allerdings ist die rechtliche Lage nicht einheitlich geregelt. Da das Schulrecht in der Verantwortung der Bundesländer liegt, entscheidet jedes Land selbst über den Umgang mit Smartphones im Schulalltag. Einige Bundesländer wie Bremen, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen haben zum Schuljahr 2025/26 ihre Vorschriften deutlich verschärft und setzen auf ein generelles Nutzungsverbot – teilweise sogar bis zur 10. Klasse. In anderen Ländern wie Berlin, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidung bei den einzelnen Schulen, die über ihre Schulordnung eigene Regelungen treffen können.
Rechtlich zulässig sind vor allem Nutzungsverbote, etwa während des Unterrichts oder auf dem Pausenhof. Ein vollständiges Mitnahmeverbot ist dagegen kaum durchsetzbar, da es das Persönlichkeitsrecht der Schüler zu stark einschränken würde. Schulen dürfen jedoch im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags Maßnahmen ergreifen, um eine konzentrierte Lernatmosphäre zu fördern – und genau hier setzen die Handyschränke von Eurobox an.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Handyschränke helfen dabei, Ablenkungen im Unterricht zu reduzieren, die Konzentration zu fördern und ein ruhigeres Lernumfeld zu schaffen. Sie unterstützen Schulen bei der Umsetzung von Handyregelungen und bieten eine sichere, strukturierte Aufbewahrung für Smartphones.
Eurobox bietet verschiedene Modelle an – darunter Handyschränke mit Plexiglaseinsatz für bis zu 30 Geräte sowie Varianten mit einzeln abschließbaren Fächern. Letztere eignen sich besonders für Schulen, die Wert auf individuelle Sicherung, Eigenverantwortung der Schüler und Privatsphäre legen.
Nein, unsere Handyschränke sind ausschließlich für den trockenen Innenbereich konzipiert. Sie sollten fest an einer Wand oder auf einer stabilen Arbeitsplatte montiert werden.
Ja, sowohl der Korpus als auch die Türen sind in vielen RAL-Farben erhältlich. So lassen sich die Schränke optisch perfekt in das Schulumfeld integrieren.
Ja, Schulen dürfen im Rahmen ihres pädagogischen Auftrags die Nutzung von Smartphones einschränken – etwa während des Unterrichts oder in Pausen. Die genaue Regelung variiert je nach Bundesland und Schulordnung.